04.07.2023

gute Neugigkeiten: Heilerziehungspflege nun auch in KiTas und Werkstätten anerkannt

Für zwei Tätigkeitsfelder, die in den letzten Jahren von der Landesarbeitsgemeinschaft Heilerziehungspflege (LAG HEP) immer wieder in den Blick genommen haben, gibt es jetzt gute Neuigkeiten:

Heilerziehungspflegende können nun ohne weitere Zusatzqualifikationen als Fachkräfte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (=WfbM) und Kindertagesstätten eingesetzt werden.
Für einen Einsatz in der WfbM hat sich die LAG HEP gemeinsam mit der LAG WfbM stark gemacht. Herausgekommen ist eine Änderung der Gleichstellungsmöglichkeiten zur Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation (=SPZ). Heilerziehungspflegende können in Zukunft in einer WfbM als Fachkräfte angestellt werden und nach zwei Jahren Tätigkeit entfällt die Notwendigkeit, die Sonderpädagogische  Zusatzqualifikation zu erwerben. (siehe auch Papier der LAG WfbM)

Für einen Einsatz in Kindertagesstätten wurde die Kinderbildungsverordnung geändert. Heilerziehungspflegende sind nun Fachkräfte, ohne dass sie eine Zusatzqualifikation „Heilerziehungspflege im Erziehungsdienst“ ableisten müssen. Das gemeinsam von der LAG HEP und dem Sozialministerium konzipierte Wahlfach „Frühkindliche Bildung“ wird daher ab dem kommenden Schuljahr in der bisherigen Form nicht mehr angeboten.

(Quelle: https://lag-hep.de/hepwfbm-und-hepkita-erweiterung-der-einsatzmoeglichkeiten-als-fachkraefte/)